Die Ortsgemeinde gewährt Stipendien an Jugendliche mit zivilrechtlichem Wohnsitz in St. Margrethen, welche
Gesuchseinreichung
Die schriftlichen Gesuche sind jeweils ab August bis 30. November, via untenstehendem Formular, an die Ortsgemeinde einzureichen. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche geprüft. Unvollständige Gesuche werden nicht behandelt und führen zu einer Abweisung der Stipendien. Die Unterlagen sind bei jedem Antrag einzureichen, auch wenn sie bereits bei einem früheren Gesuch beigelegt wurden
Personen, die im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches volljährig sind, müssen das Gesuch selbständig an die Ortsgemeinde stellen.
Verfügung der Stipendien
Die Jugendlichen erhalten die schriftliche Verfügung des Ortsverwaltungsrates nach Beschlussfassung im Rat (ca. Januar). Die effektive Stipendienhöhe kann erst nach Genehmigung des Budgets an der Bürgerversammlung und Prüfung des eingereichten Aktivitätenblattes gesprochen werden.
Teilnahme an Aktivitäten
Die Jugendlichen müssen sich an den vom Ortsverwaltungsrat festgelegten Aktivitäten beteiligen (zum Beispiel Teilnahme an einer Veranstaltung wie Bürgervorversammlung, Bürgerversammlung oder öffentliche Begehung, Selfie oder Instagrampost). Die Bezugsberechtigten werden nach dem Entscheid durch den Ortsverwaltungsrat über die erforderlichen Aktivitäten für das Folgejahr informiert.
Ausbildungsbeiträge werden nur für Institutionen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ausgerichtet. Ausgenommen sind Auslandsemester während eines Studiums, wenn die Studierenden weiterhin an der Hochschule/Universität in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein immatrikuliert bleiben.
Wohnsitz
Der zivilrechtliche Wohnsitz muss sich während der ganzen Bezugsdauer in der Politischen Gemeinde St. Margrethen befinden.
Nicole Schmitt
Unnothstrasse 13
9430 St. Margrethen
Tel. 079 578 14 14