Stipendien

Eintretenskriterien für Stipendien

Die Ortsgemeinde gewährt Stipendien an Jugendliche mit zivilrechtlichem Wohnsitz in St. Margrethen, welche

  • eine eidgenössisch anerkannte berufliche Grundausbildung oder ein Brückenangebot absolvieren
  • eine anerkannte Mittelschule besuchen oder die Berufsmaturität als Vollzeitlehrgang erwerben
  • eine eidgenössisch anerkannte höhere Berufsbildung oder eine Hochschule absolvieren
  • eine Umschulung absolvieren
  • eine obigen Punkte gleichwertige Ausbildung absolvieren
  • bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit kann eine Kürzung/Ablehnung der Stipendien erfolgen

Voraussetzungen

Gesuchseinreichung
Die schriftlichen Gesuche sind jeweils ab August bis 30. November, via untenstehendem Formular, an die Ortsgemeinde einzureichen. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche geprüft. Unvollständige Gesuche werden nicht behandelt und führen zu einer Abweisung der Stipendien. Die Unterlagen sind bei jedem Antrag einzureichen, auch wenn sie bereits bei einem früheren Gesuch beigelegt wurden

Personen, die im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches volljährig sind, müssen das Gesuch selbständig an die Ortsgemeinde stellen.

Verfügung der Stipendien
Die Jugendlichen erhalten die schriftliche Verfügung des Ortsverwaltungsrates nach Beschlussfassung im Rat (ca. Januar). Die effektive Stipendienhöhe kann erst nach Genehmigung des Budgets an der Bürgerversammlung und Prüfung des eingereichten Aktivitätenblattes gesprochen werden.

Teilnahme an Aktivitäten
Die Jugendlichen müssen sich an den vom Ortsverwaltungsrat festgelegten Aktivitäten beteiligen (zum Beispiel Teilnahme an einer Veranstaltung wie Bürgervorversammlung, Bürgerversammlung oder öffentliche Begehung, Selfie oder Instagrampost). Die Bezugsberechtigten werden nach dem Entscheid durch den Ortsverwaltungsrat über die erforderlichen Aktivitäten für das Folgejahr informiert.

Ausbildungsbeiträge werden nur für Institutionen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ausgerichtet. Ausgenommen sind Auslandsemester während eines Studiums, wenn die Studierenden weiterhin an der Hochschule/Universität in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein immatrikuliert bleiben.

Wohnsitz
Der zivilrechtliche Wohnsitz muss sich während der ganzen Bezugsdauer in der Politischen Gemeinde St. Margrethen befinden.

Kontakt

Nicole Schmitt
Unnothstrasse 13
9430 St. Margrethen

Tel. 079 578 14 14

Gesuchsformular

    Art der Ausbildung

    Fachrichtung

    Ausbildungsort

    Ausbildungsdauer (inkl. Beginn und Ende)

    von bis

    Beilagen

    (im PDF Format hochladen, max. 5mb je Datei)

    Schulbestätigung oder Lehrvertrag (die genaue Ausbildungsdauer muss ersichtlich sein)

    Bei Studium zusätzlich: Immatrikulationsbestätigung aus dem aktuellen Schulsemester

    bei Lehre zusätzlich: sofern vorhanden, aktuelle Lehrbetriebs- oder Schulbestätigung

    Weitere Angaben

    bei Anstellung neben dem Studium: Arbeitgeber (Name, Ort)

    Anstellung in %

    Ihre Angaben

    Vorname*

    Name*

    Kontaktperson bei minderjährigen Personen (Name, Adresse, Beziehung)

    Geburtsdatum*

    Adresse*

    PLZ*

    Ort* (zivilrechtlicher Wohnsitz)

    Geschlecht*

    Telefonnummer*

    E-Mail-Adresse*


    Anmerkungen


    *Ich bestätige, dass ich das Gesuch wahrheitsgetreu ausgefüllt habe und sämtliche Beilagen angefügt wurden.

    Ich nehme zur Kenntnis, dass unvollständig eingereichte Gesuche nicht behandelt werden und unwahre Angaben zur Verweigerung von Stipendienzahlungen führen.





     

    Kontakte und Ansprechpartner